Userlike Chat Button

Fördermöglichkeiten

In Verbindung mit den berufsbegleitenden Masterstudiengängen und den Zertifikatsprogrammen gibt es verscheidene Fördermöglichkeiten, die wir hier kurz vorstellen möchten. Gerne können wir Sie auch zu diesem Thema umfangreich beraten. 

*Der Festo Bildungsfond ist aktuell nicht verfügbar.

Ziehen Sie die Kosten für die Weiterbildung als Werbungskosten von Ihrer Steuer ab. Es ist keine Pflicht, dass die Weiterbildung in Ihrem derzeitigen Berufsfeld stattfindet.
Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
  • Kosten für Fahrten zu Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand
  • Kosten für ein Arbeitszimmer, wenn das Studium als Fernstudium absolviert wird
  • Sprachkurse, falls sie Teil der für den Beruf notwendigen Qualifizierung sind

Als Nachweis für das Finanzamt genügen eine Kopie Ihrer Studien- bzw. Lehrgangsanmeldung sowie die Kontoauszüge mit den gezahlten Studiengebühren. Da die steuerliche Absetzbarkeit vom Einzelfall abhängt, sollten Sie sich wegen Details an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater wenden.

Die Förderung von besonders begabten und leistungsfähigen Studierenden an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durch das Deutschlandstipendium wird erst durch die Beteiligung von Förderern wie Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen möglich. Private Förderer finanzieren eine Hälfte des Stipendiums. Die andere Hälfte stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung.


Wer wird gefördert?
Durch ein Deutschlandstipendium können Studierende in Bachelor und Master Programmen der Hochschule Albstadt-Sigmaringen gefördert werden. Für die Vergabe der Stipendien zählen in erster Linie belegbare Spitzenleistungen in Schule und Studium. Daneben werden auch gesellschaftliches Engagement, besondere Leistungen oder persönliche Umstände berücksichtigt.


Eine Bewerbung ist vor oder während dem Studium möglich (Bewerbungsfrist 30. Mai).


Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hs-albsig.de/studieninfos/im-studium/stipendien/stipendien-hochschulweit

Wer berufsbegleitend studiert, kann mit 2.700 Euro pro Jahr gefördert werden. Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung sowie Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren.


Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene und hat daher einige Besonderheiten:

  • Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich.
  • Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.
  • Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich , wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen, nach Fachwirt/Meister etc.). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem Masterstudium bewerben.


Weitere Informationen finden Sie hier: www.aufstiegsstipendium.de

Bildungsurlaub ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen.
Bspw. können Sie für unsere Data Science Summer School (Teil II) Bildungsurlaub beantragen. Die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, informieren Sie sich daher direkt über die Regelungen in Ihrem Bundesland.


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bildungsurlaub.de/infos_bildungsurlaub-ein-ueberblick_17.html
https://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html

Wenn keine der Möglichkeiten in Frage kommt oder nicht ausreicht, um die Weiterbildung zu finanzieren, dann ist ein Studienkredit eine gute Option. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Anbieter, daher sollte man sich gut informieren und die Angebote miteinander vergleichen.
Förderung speziell für Berufstätige bietet beispielsweise der Festo Bildungsfonds. Auch die staatliche KfW Bank kann in Frage kommen, wenn man unter 44 Jahren auf dem Lebenskonto hat. Ein weiterer möglicher Anbieter ist die Deutsche Bildung.
Einen sehr guten Gesamtüberblick bietet der stetig aktualisierte CHE Studienkredit Test (www.che-studienkredit-test.de).
Viele Banken gewähren Studienkredite zu attraktiven Konditionen, suchen Sie ein Gespräch mit Ihrer Hausbank.