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Digitale Forensik Hochschulzertifikat

Digitale Ermittlungen

Programm
Digitale Forensik

Abschluss
Einzelzertifikat

Modulnummer
M218

Themenbereich
IT-Forensik, Computerstrafprozessrecht

Leistungpunkte
5

Sprache
deutsch

Dozent
Prof. Holger Morgenstern

Gebühren
1215 €

Dauer
8 Wochen

Onlineanteil
ca. 85%

Modulbeginn

1. Termin: 17.02.2026 - 19.04.2026

Modulinhalte

Die Methoden der digitalen Forensik werden typischerweise nach Spurenarten getrennt gelehrt und eingeübt (Datenträgeranalyse, Live Analyse etc.). In der Praxis müssen jedoch je nach Fall die richtigen Methoden aus dem zur Verfügung stehenden Spektrum ausgewählt und im Zusammenhang angewendet werden. Hierbei stehen konkrete Ermittlungsfragestellungen im Vordergrund, die zunächst auf technische Fragestellungen reduziert werden müssen. Anschließend erfolgt die Auswahl und Anwendung der Methoden. In dieser Lehrveranstaltung bearbeiten die Teilnehmer in Kleingruppen über das Semester hinweg einen komplexeren Fall und müssen dort die jeweils richtigen Methoden auswählen und anwenden. Die Erkenntnisse sollen in Form eines forensischen Berichts fixiert und im Rahmen des Präsenzwochenendes verteidigt und diskutiert werden.

Lernergebnisse, Kompetenzen

Wissen

Die Studierenden kennen praktische Abläufe einer digitalen Ermittlung, das Vorgehen beim Erstellen eines Gerichtsgutachtens und dessen Verteidigung vor Gericht.

Fertigkeiten

Die Studierenden können komplexere digitale Ermittlungen strategisch planen und für die Untersuchung spezielle, geeignete Techniken der digitalen Forensik auswählen. 
Die Studierenden können neue Ermittlungsideen und Verfahren entwickeln.
Die Studierenden können komplexere Ermittlungsergebnisse hinsichtlich ihres Beweis- und Überzeugungswertes vor Gericht einschätzen.

Sozialkompetenz

Die Studierenden können einen komplexen Ermittlungsauftrag selbstorganisiert im Team bearbeiten und steuern. 
Die Studierenden können komplexe Ermittlungsergebnisse sowohl einem fachfremden Publikum („Gericht“), als auch gegenüber Fachexperten („gegnerische Gutachter“) kommunizieren und diskutieren.

Selbstständigkeit

Die Studierenden können neue forensische Methoden und Techniken im Rahmen einer komplexen Ermittlung eigenständig erarbeiten und erproben.

Teilnahmevoraussetzung

Obligatorisch: Kompetenzen in forensischer Methodik und Datenträgerforensik 

Empfohlen sind grundlegende Kenntnisse in Computerstrafprozessrecht.

Prüfungsform

Praktische Arbeit + Referat + Hausarbeit (unbenotet)

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